| Antrag: | Privatsphäre schützen - gegen unverhältnismäßige Polizeibefugnisse! |
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| Antragsteller*in: | Dirk Adams |
| Status: | Modifiziert übernommen |
| Angelegt: | 16.11.2017, 15:46 |
ÄA V 02-56: Privatsphäre schützen - gegen unverhältnismäßige Polizeibefugnisse!
Antragstext
Von Zeile 55 bis 62:
kommt immer zum selben Schluss: Durch die Praxis der PHW werden einzelne Personen nahezu grundlos stigmatisiert. Aus diesem Grund wurde schon mehrmals die Kritik von Datenschützer*innen und Verbänden wie der AIDS-Hilfe an den personengebunden Hinweisen laut. Wir schließen uns dieser Kritik an und sprechen uns für die ersatzlose Abschaffung der Personengebunden Hinweise aus.
Das bedarf anders als bei den Gefahrenzonen keine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, sondern lediglich eines entsprechenden Erlasses aus dem Innenministerium.
Welche PHW von der Thüringer Polizei vergeben werden, ist öffentlich nicht bekannt. Aus Sachsen wissen wir, dass dort unter anderem auch die Kategorien „Land- oder Stadtstreicher“ und „Wechselt häufig Aufenthaltsort“ erfasst werden.
Aus diesem Grund wurde schon mehrmals die Kritik von Datenschützer*innen und Verbänden wie der AIDS-Hilfe an den personengebundenen. Hinweisen laut. Wir schließen uns dieser Kritik an